Stipendien – Informationen für Bewerber

Art der Förderung

Die Joseph Ratzinger Papst Benedikt XVI.-Stiftung unterstützt Promotionen und Habilitationen, die im Geist der Theologie Joseph Ratzingers/Benedikt XVI. verfasst werden, besonders Studien in den Fächern Biblische Wissenschaften, Vätertheologie und Fundamentaltheologie. Dazu gewährt die Stiftung Stipendien.

Dauer und Umfang

Ein Stipendium beträgt in der Regel 700 Euro monatlich. Es wird für ein Jahr gewährt und kann auf Antrag zweimal erneuert werden. Die Förderungshöchstdauer beträgt bei Promotionen 3 Jahre, bei Habilitationen 4 Jahre. Die Stiftung übernimmt zusätzlich die Kosten für die Teilnahme an den von ihr veranstalteten Stipendiatentreffen. Beginn des Förderungszeitraums ist in der Regel der 1. Oktober eines Jahres.

Verpflichtungen der Stipendiaten

Der/die Stipendiat/in verpflichtet sich,

  • zwei Monate vor Ablauf der Förderungsdauer (in der Regel 31. Juli) dem Vorstand einen Bericht über den Stand und den Fortgang der Arbeit vorzulegen, der vom betreuenden wissenschaftlichen Lehrer gegengezeichnet ist. Ein Antrag auf Weiterführung der Förderung kann beigefügt werden;
  • die Joseph Ratzinger Papst Benedikt XVI.-Stiftung zu informieren, wenn sich seine/ihre finanzielle Situation ändert (z. B. sonstige För­derung);
  • an den Stipendiatentreffen (in der Regel einmal jährlich), die die Stiftung anbietet, teilzunehmen;
  • nach Fertigstellung der Dissertation/Habilitationsschrift ein Belegexemplar der Joseph Ratzinger/Benedikt XVI.-Stiftung zukommen zu lassen;
  • bei Veröffentlichung der entsprechenden Forschungsarbeit in geeigneter Weise die Förderung durch die Stiftung zu erwähnen.

Beendigung der Förderung

Die Förderung endet mit Ablauf der vereinbarten Förderungsdauer.

Die Stiftung kann die Förderung mit sofortiger Wirkung einstellen, wenn der Stipendiat/die Stipendiatin im Antragsverfahren wissentlich falsche Angaben gemacht hat, die wissenschaftliche Leistung nicht erbringt oder gegen die Zielsetzung der Joseph Ratzinger/Benedikt XVI.-Stiftung verstößt.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung bzw. Verlängerung des Stipendiums besteht nicht.

Information für Förderer der Stiftung

Sie können die Vergabe von Stipendien an Studenten fördern durch

  • Einzelspenden
  • Zustiftungen an das Kapital der Stiftung, aus dessen Erträgen Stipendien finanziert werden
  • die Übernahme von Stipendien, das heißt durch die Zusicherung eines Betrags, der für eine bestimmte Zeit als Stipendium ausgezahlt wird.

Sie können dazu direkt mit dem Vorstand der Stiftung Kontakt aufnehmen:

E-Mail: info@ratzinger-papst-benedikt-stiftung.de | 80751 München