Stipendien – Informationen für Bewerber

Zweck und Gegenstand der Förderung

Die Joseph Ratzinger Papst Benedikt XVI.-Stiftung unterstützt Promotionen und Habili­tationen, die im Geist der Theologie Joseph Ratzingers/Benedikt XVI. ver­fasst werden. Die Arbeit kann sich entweder direkt auf das Werk von Joseph Ratzinger/Papst Bene­dikt beziehen oder eine Forschung im Geist seiner Theo­logie darstellen (Darstellung einer Frage aus der Sicht des Glaubens; Orientie­rung am Glaubenswissen u.ä.). Sie kann in Theologie oder Philosophie oder ei­ner anderen Wissenschaft erstellt werden.

Die zuständigen Universitäten bzw. Hochschulen sind in der Regel im deutsch­spra­chigen Raum angesiedelt. Die Arbeit wird in der Regel in deutscher Spra­che abgefasst. Ausnahmen kann der Stiftungsrat genehmigen.

Voraussetzungen und Bewerbung

Die Vergabe eines Stipendiums setzt voraus, dass der Be­werber/die Bewerberin alle juristischen und fachlichen Zulassungsbedingungen für die Erstellung einer wissen­schaftlichen Arbeit (Promo­tion/Habilitation) er­füllt.

Bewerbungen um ein Stipendium können jederzeit eingereicht werden. Die ein­zu­reichenden Unterlagen umfassen mindestens:

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Motivationsschreiben
  • Dar­stellung der geplanten Arbeit
  • Arbeitsplan
  • Bestätigung der Universität
  • Gutachten;

Weitere Unterlagen können im Einzelfall vom Stiftungsrat angefordert werden.

Vergabeverfahren

Über die Vergabe der Stipendien entscheidet der Stiftungsrat nach Prüfung der ein­gereichten Unterlagen. Nach Bewilligung des Stipendiums schließt der Sti­pendiat/die Stipendiatin mit der Stiftung eine Stipendienvereinbarung ab.

Beendigung der Förderung

Die Förderung endet mit Ablauf der vereinbarten Förderungsdauer.

Die Stiftung kann die Förderung mit sofortiger Wirkung einstellen, wenn der Sti­pen­diat/die Stipendiatin im Antragsverfahren wissentlich falsche Angaben ge­macht hat, die wissenschaftliche Leistung nicht erbringt oder gegen die Zielset­zung der Joseph Ratzinger/Benedikt XVI.-Stiftung verstößt.

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung bzw. Verlängerung des Stipendiums be­steht nicht. Die Zahlungen stehen unter Finanzierungsvorbehalt.

Sie können dazu direkt mit dem Vorstand der Stiftung Kontakt aufnehmen:

E-Mail: info@ratzinger-papst-benedikt-stiftung.de | 80751 München