Projekte – ÜBERSICHT Die Stiftung ist derzeit mit folgenden Projekten befasst:
Vergabe von Stipendien

Stipendien – Informationen für Bewerber
Zweck und Gegenstand der Förderung
Die Joseph Ratzinger Papst Benedikt XVI.-Stiftung unterstützt Promotionen und Habilitationen, die im Geist der Theologie Joseph Ratzingers/Benedikt XVI. verfasst werden. Die Arbeit kann sich entweder direkt auf das Werk von Joseph Ratzinger/Papst Benedikt beziehen oder eine Forschung im Geist seiner Theologie darstellen (Darstellung einer Frage aus der Sicht des Glaubens; Orientierung am Glaubenswissen u.ä.). Sie kann in Theologie oder Philosophie oder einer anderen Wissenschaft erstellt werden.
Die zuständigen Universitäten bzw. Hochschulen sind in der Regel im deutschsprachigen Raum angesiedelt. Die Arbeit wird in der Regel in deutscher Sprache abgefasst. Ausnahmen kann der Stiftungsrat genehmigen.
Voraussetzungen und Bewerbung
Die Vergabe eines Stipendiums setzt voraus, dass der Bewerber/die Bewerberin alle juristischen und fachlichen Zulassungsbedingungen für die Erstellung einer wissenschaftlichen Arbeit (Promotion/Habilitation) erfüllt.
Bewerbungen um ein Stipendium können jederzeit eingereicht werden. Die einzureichenden Unterlagen umfassen mindestens:
- Tabellarischer Lebenslauf
- Motivationsschreiben
- Darstellung der geplanten Arbeit
- Arbeitsplan
- Bestätigung der Universität
- Gutachten;
Weitere Unterlagen können im Einzelfall vom Stiftungsrat angefordert werden.
Vergabeverfahren
Über die Vergabe der Stipendien entscheidet der Stiftungsrat nach Prüfung der eingereichten Unterlagen. Nach Bewilligung des Stipendiums schließt der Stipendiat/die Stipendiatin mit der Stiftung eine Stipendienvereinbarung ab.
Beendigung der Förderung
Die Förderung endet mit Ablauf der vereinbarten Förderungsdauer.
Die Stiftung kann die Förderung mit sofortiger Wirkung einstellen, wenn der Stipendiat/die Stipendiatin im Antragsverfahren wissentlich falsche Angaben gemacht hat, die wissenschaftliche Leistung nicht erbringt oder gegen die Zielsetzung der Joseph Ratzinger/Benedikt XVI.-Stiftung verstößt.
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung bzw. Verlängerung des Stipendiums besteht nicht. Die Zahlungen stehen unter Finanzierungsvorbehalt.
Sie können dazu direkt mit dem Vorstand der Stiftung Kontakt aufnehmen:
E-Mail: info@ratzinger-papst-benedikt-stiftung.de | 80751 München