Stipendienordnung
Joseph Ratzinger Papst Benedikt XVI.-Stiftung
Zweck und Gegenstand der Förderung
Die Joseph Ratzinger Papst Benedikt XVI.-Stiftung unterstützt Promotionen und Habilitationen, die im Geist der Theologie Joseph Ratzingers/Benedikt XVI. verfasst werden. Die Arbeit kann sich entweder direkt auf das Werk von Joseph Ratzinger/Papst Benedikt beziehen oder eine Forschung im Geist seiner Theologie darstellen (Darstellung einer Frage aus der Sicht des Glaubens; Orientierung am Glaubenswissen u.ä.). Sie kann in Theologie oder Philosophie oder einer anderen Wissenschaft erstellt werden.
Die zuständigen Universitäten bzw. Hochschulen sind in der Regel im deutschsprachigen Raum angesiedelt. Die Arbeit wird in der Regel in deutscher Sprache abgefasst. Ausnahmen kann der Stiftungsrat genehmigen.
Voraussetzungen und Bewerbung
Die Vergabe eines Stipendiums setzt voraus, dass der Bewerber/die Bewerberin alle juristischen und fachlichen Zulassungsbedingungen für die Erstellung einer wissenschaftlichen Arbeit (Promotion/Habilitation) erfüllt.
Bewerbungen um ein Stipendium können jederzeit eingereicht werden. Die einzureichenden Unterlagen umfassen mindestens:
- Tabellarischer Lebenslauf
- Motivationsschreiben
- Darstellung der geplanten Arbeit
- Arbeitsplan
- Bestätigung der Universität
- Gutachten;
Weitere Unterlagen können im Einzelfall vom Stiftungsrat angefordert werden.
Vergabeverfahren
Über die Vergabe der Stipendien entscheidet der Stiftungsrat nach Prüfung der eingereichten Unterlagen. Nach Bewilligung des Stipendiums schließt der Stipendiat/die Stipendiatin mit der Stiftung eine Stipendienvereinbarung ab.
Dauer und Umfang
Ein Stipendium beträgt in der Regel 500,00 bis 800,00 Euro monatlich. Es wird für zwei Jahre gewährt. Nach eineinhalb Jahren gibt der Stipendiat/die Stipendiatin einen Zwischenbericht ab, aus dem die Arbeitsfortschritte ablesbar sind. Der Stiftungsrat kann daraufhin auf Antrag des Stipendiaten/der Stipendiatin eine Verlängerung um ein weiteres Jahr beschließen. In Ausnahmefällen kann die Förderungsdauer darüber hinaus um zweimal sechs Monate verlängert werden. Auch dazu bedarf es des Antrags und eines Beschlusses des Stiftungsrats.
Verpflichtungen der Stipendiaten
Der/die Stipendiat/in verpflichtet sich,
- sechs Monate vor Ablauf der Förderungsdauer dem Vorstand einen Bericht über den Stand und den Fortgang der Arbeit vorzulegen, der vom betreuenden wissenschaftlichen Lehrer gegengezeichnet ist. Ein Antrag auf Weiterführung der Förderung kann beigefügt werden. Die Stiftung benennt einen Vorstand als Kontaktperson;
- die Joseph Ratzinger Papst Benedikt XVI.-Stiftung unmittelbar zu informieren, wenn sich seine/ihre finanzielle Situation ändert (z. B. sonstige Förderung) oder wesentliche Punkte der Voraussetzungen nicht mehr zutreffen;
- den Kontakt mit der aus dem Vorstand benannten Kontaktperson zu halten und sie über alle wichtigen Veränderungen und Schritte im Zusammenhang der Erstellung der wissenschaftlichen Arbeit zu informieren;
- an den Stipendiatentreffen, die die Stiftung anbietet, teilzunehmen. In der Regel finden ein oder zwei Stipendiatentreffen pro Jahr statt;
- in der Dissertation/Habilitationsschrift die Förderung durch die Stiftung zu erwähnen;
- nach Fertigstellung der Dissertation/Habilitationsschrift ein Belegexemplar der Joseph Ratzinger/Benedikt XVI.-Stiftung zukommen zu lassen.
Beendigung der Förderung
Die Förderung endet mit Ablauf der vereinbarten Förderungsdauer.
Die Stiftung kann die Förderung mit sofortiger Wirkung einstellen, wenn der Stipendiat/die Stipendiatin im Antragsverfahren wissentlich falsche Angaben gemacht hat, die wissenschaftliche Leistung nicht erbringt oder gegen die Zielsetzung der Joseph Ratzinger/Benedikt XVI.-Stiftung verstößt.
Rechtsanspruch und Finanzierungsvorbehalt
Ein Rechtsanspruch auf Gewährung bzw. Verlängerung des Stipendiums besteht nicht. Die Zahlungen stehen unter Finanzierungsvorbehalt.
Gültigkeit und Inkrafttreten
Diese Stipendienordnung wurde vom Stiftungsrat am 19.3.2025 verabschiedet und tritt zum 1.4.2025 in Kraft.
Sie können dazu direkt mit dem Vorstand der Stiftung Kontakt aufnehmen:
E-Mail: info@ratzinger-papst-benedikt-stiftung.de | 80751 München
