Stipendien

Stipendienordnung

Joseph Ratzinger Papst Benedikt XVI.-Stiftung

 

Zweck und Gegenstand der Förderung

Die Joseph Ratzinger Papst Benedikt XVI.-Stiftung unterstützt Promotionen und Habilitationen, die im Geist der Theologie Joseph Ratzingers/Benedikt XVI. ver­fasst werden. Die Arbeit kann sich entweder direkt auf das Werk von Joseph Ratzinger/Papst Benedikt beziehen oder eine Forschung im Geist seiner Theo­logie darstellen (Darstellung einer Frage aus der Sicht des Glaubens; Orientie­rung am Glaubenswissen u.ä.). Sie kann in Theologie oder Philosophie oder ei­ner anderen Wissenschaft erstellt werden.

Die zuständigen Universitäten bzw. Hochschulen sind in der Regel im deutsch­sprachigen Raum angesiedelt. Die Arbeit wird in der Regel in deutscher Spra­che abgefasst. Ausnahmen kann der Stiftungsrat genehmigen.

 

Voraussetzungen und Bewerbung

Die Vergabe eines Stipendiums setzt voraus, dass der Be­werber/die Bewerberin alle juristischen und fachlichen Zulassungsbedingungen für die Erstellung einer wissenschaftlichen Arbeit (Promo­tion/Habilitation) er­füllt.

 

Bewerbungen um ein Stipendium können jederzeit eingereicht werden. Die ein­zureichenden Unterlagen umfassen mindestens:

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Motivationsschreiben
  • Dar­stellung der geplanten Arbeit
  • Arbeitsplan
  • Bestätigung der Universität
  • Gutachten;

Weitere Unterlagen können im Einzelfall vom Stiftungsrat angefordert werden.

 

Vergabeverfahren

Über die Vergabe der Stipendien entscheidet der Stiftungsrat nach Prüfung der eingereichten Unterlagen. Nach Bewilligung des Stipendiums schließt der Sti­pendiat/die Stipendiatin mit der Stiftung eine Stipendienvereinbarung ab.

 

Dauer und Umfang

Ein Stipendium beträgt in der Regel 500,00 bis 800,00 Euro monatlich. Es wird für zwei Jahre gewährt. Nach eineinhalb Jahren gibt der Stipendiat/die Stipendi­atin einen Zwischenbericht ab, aus dem die Arbeitsfortschritte ablesbar sind. Der Stiftungsrat kann daraufhin auf Antrag des Stipendiaten/der Stipendia­tin eine Verlängerung um ein weiteres Jahr beschließen. In Ausnahmefällen kann die Förderungsdauer darüber hinaus um zweimal sechs Monate verlän­gert wer­den. Auch dazu bedarf es des Antrags und eines Beschlusses des Stif­tungs­rats.

 

Verpflichtungen der Stipendiaten

Der/die Stipendiat/in verpflichtet sich,

  • sechs Monate vor Ablauf der Förderungsdauer dem Vorstand einen Bericht über den Stand und den Fortgang der Arbeit vorzulegen, der vom betreuenden wis­senschaftlichen Lehrer gegengezeichnet ist. Ein Antrag auf Weiterführung der Förderung kann beigefügt werden. Die Stiftung benennt einen Vorstand als Kontaktperson;
  • die Joseph Ratzinger Papst Benedikt XVI.-Stiftung unmittelbar zu infor­mieren, wenn sich seine/ihre finanzielle Situation ändert (z. B. sonstige För­derung) oder wesentliche Punkte der Voraussetzungen nicht mehr zu­treffen;
  • den Kontakt mit der aus dem Vorstand benannten Kontaktperson zu hal­ten und sie über alle wichtigen Veränderungen und Schritte im Zusam­menhang der Erstellung der wissenschaftlichen Arbeit zu informieren;
  • an den Stipendiatentreffen, die die Stiftung anbietet, teilzunehmen. In der Regel finden ein oder zwei Stipendiatentreffen pro Jahr statt;
  • in der Dissertation/Habilitationsschrift die Förderung durch die Stiftung zu erwähnen;
  • nach Fertigstellung der Dissertation/Habilitationsschrift ein Belegexemplar der Joseph Ratzinger/Benedikt XVI.-Stiftung zukommen zu lassen.

 

Beendigung der Förderung

Die Förderung endet mit Ablauf der vereinbarten Förderungsdauer.

Die Stiftung kann die Förderung mit sofortiger Wirkung einstellen, wenn der Sti­pendiat/die Stipendiatin im Antragsverfahren wissentlich falsche Angaben ge­macht hat, die wissenschaftliche Leistung nicht erbringt oder gegen die Zielset­zung der Joseph Ratzinger/Benedikt XVI.-Stiftung verstößt.

 

Rechtsanspruch und Finanzierungsvorbehalt

Ein Rechtsanspruch auf Gewährung bzw. Verlängerung des Stipendiums be­steht nicht. Die Zahlungen stehen unter Finanzierungsvorbehalt.

 

Gültigkeit und Inkrafttreten

Diese Stipendienordnung wurde vom Stiftungsrat am 19.3.2025 verabschiedet und tritt zum 1.4.2025 in Kraft.

Sie können dazu direkt mit dem Vorstand der Stiftung Kontakt aufnehmen:

E-Mail: info@ratzinger-papst-benedikt-stiftung.de | 80751 München